1. Geltung und Anbieter
Diese AGB gelten für Richtpreise, Buchungen und bestätigte Transportaufträge über x25pronto.de. Vertragspartner ist Management Consulting Mayr, Waldaustrasse 2, 9500 Wil SG, Schweiz. Für den Transport von Sachen gelten ergänzend die zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts, insbesondere die gesetzlichen Regeln über den Frachtvertrag, soweit sie anwendbar sind.
2. Angebot, Richtpreis und Vertragsabschluss
Website, Verfügbarkeitsanzeige und Richtpreis sind noch keine Annahme eines Auftrags. Route, Fahrzeugklasse, Sendungsdaten und Zeitfenster werden vor der Durchführung geprüft. Ein Auftrag wird erst durch ausdrückliche Bestätigung verbindlich. Bei Kartenzahlung verarbeitet Stripe die Zahlungsdaten. Eine Autorisierung oder Erfassung der Zahlungsmethode allein bedeutet noch nicht, dass der Auftrag bereits durch x25pronto freigegeben oder die Zahlung endgültig eingezogen wurde.
3. Leistungsangebot
x25pronto vermittelt, organisiert und führt Direkt- und Overnight-Kurierfahrten in Deutschland durch. Je nach freigegebener Fahrzeug- und Gewichtsklasse werden Auto, Transporter oder Transporter XL eingesetzt. Buchbare Sendungen reichen von Dokumenten und Kleinsendungen bis zu freigegebenen Transporten von maximal 1'000 kg. Massgebend sind immer die im konkreten Buchungsablauf freigegebene Fahrzeugklasse, Nutzlast, Masse und sichere Lademöglichkeit.
4. Direktfahrt und Overnight
Bei Direktfahrten wird die frühestmögliche Wunschlieferung aus Übernahme, realer Strassenfahrzeit, Routingreserve und persönlicher Übergabe berechnet und kann bei später Abholung in den Folgetag fallen. Overnight bedeutet eine Wunschlieferung am folgenden Kalendertag innerhalb der freigegebenen Zeitfenster. Der Mindestvorlauf bestimmt nur den frühesten Kalendertag; ab diesem Tag gelten die vollständigen regulären Zeitfenster. Wunschzeiten sind Planungsziele und keine verschuldensunabhängige Garantie.
5. Zulässige und ausgeschlossene Sendungen
Die Kundschaft muss Inhalt, Gewicht, Masse, Wert und besondere Eigenschaften richtig angeben und für eine transportsichere Verpackung sorgen. Nicht angenommen werden insbesondere illegale Güter, Waffen, Bargeld, lebende Tiere, unzureichend verpackte Güter sowie Gefahrgut oder temperaturkritische beziehungsweise regulierte Güter ohne vorgängige ausdrückliche Freigabe. Medizinische, diagnostische, pharmazeutische oder sonstige Spezialsendungen werden nur angenommen, wenn die konkreten Transport-, Verpackungs-, Sicherheits-, Versicherungs- und Übergabeanforderungen vor Auftragserteilung geklärt und freigegeben sind.
6. Mitwirkung der Kundschaft
Abhol- und Zieladresse, Kontaktpersonen, Zugänglichkeit, Zeitfenster, Sendungsdaten und Übergabehinweise müssen vollständig und richtig sein. Nachteile und Zusatzaufwand aus fehlenden oder falschen Angaben, nicht zugänglichen Übergabeorten, Wartezeiten, Leerfahrten oder nachträglichen Änderungen können, soweit zulässig und nachvollziehbar, zusätzlich verrechnet werden.
7. Preis, Rabatte, MWST und Zahlung
Massgebend ist der vor Abschluss ausgewiesene Transportpreis in EUR einschliesslich ausgewiesener Zuschläge, Rabatte und MWST. Aktions- oder Neukundenrabatte gelten nur nach den jeweils angezeigten Bedingungen. Netto, MWST und Brutto werden in Belegen getrennt ausgewiesen. Sobald die Stripe-Zahlung endgültig erfasst und die Buchung verbindlich bestätigt ist, ist der vereinbarte Transportpreis geschuldet. Bei einem ausschliesslich von der Kundschaft veranlassten Rücktritt besteht, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt, kein Anspruch auf Auszahlung oder Rückerstattung des bereits fakturierten Transportpreises; es gilt die Anrechnungsregel gemäss Ziffer 13.
8. Ausführung durch Kurierpartner
x25pronto kann freigegebene Aufträge selbst ausführen oder geprüften selbstständigen Kurierpartnern anbieten. Kurierpartner bleiben rechtlich und wirtschaftlich selbstständig und tragen insbesondere Fahrzeug-, Treibstoff-, Park-, Betriebs- und eigene Versicherungsrisiken selbst. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestzahl, ein Mindestvolumen oder bestimmte Strecken. Für Spezialsendungen muss der Kurierpartner vor Annahme selbst prüfen, ob sein Versicherungsschutz und seine betrieblichen Voraussetzungen für den konkreten Auftrag ausreichen.
9. Kurierpartner, Auftragsdaten und Standard-Konditionen
Für eine konkrete Fahrt erhalten eingesetzte Kurierpartner die zur Durchführung erforderlichen Auftrags-, Kontakt-, Routen-, Termin- und Sendungsinformationen. Partnerkonditionen, Nachweise, Reklamationsstatus und Abrechnungsdaten werden zur Zuweisung und Auszahlung verarbeitet. Die Standardwerte 75 % Partneranteil, 8 Tage Reklamationsfrist und 14 Tage Auszahlungsfrist können partnerbezogen abweichend in der Datenbank gespeichert sein.
Sofern für einen Partner keine individuell abweichenden Konditionen in der Datenbank hinterlegt und im Fahrerportal angezeigt werden, beträgt der Partneranteil 75 % des bei der Zuweisung gespeicherten Transportpreises der ausgeführten Fahrt; 25 % verbleiben bei x25pronto für Vermittlung, Plattform, Organisation, Administration und Abwicklung. Bei MWST-pflichtigen Partnern wird die Partner-MWST nach den hinterlegten Daten zusätzlich in der Abrechnung berücksichtigt. Die für den einzelnen Partner im Fahrerportal angezeigten Konditionen sind für dessen Zuweisungen massgebend.
10. Fahrtabschluss, Reklamation und Partnerauszahlung
Nach ordnungsgemässem Fahrtabschluss werden Abhol- und Zustellnachweise protokolliert. Die vertragliche Reklamationsfrist der Kundschaft beträgt standardmässig 8 Tage ab Leistungsabschluss; zwingende gesetzliche Rechte werden dadurch nicht verkürzt. Bei einer Reklamation bleibt die Partnerauszahlung bis zur dokumentierten Klärung gesperrt. Standardmässig ist die Partnerauszahlung frühestens 14 Tage nach Fahrtabschluss freigabefähig, sofern die Reklamationsfrist abgelaufen, die erforderlichen Nachweise vollständig und keine offene Beanstandung vorhanden sind. Individuell in der Datenbank hinterlegte Fristen gehen für den betreffenden Partner vor.
11. Übergabe und Nachweise
Die Sendung wird an die vereinbarte Empfängerin oder den vereinbarten Empfänger beziehungsweise an eine am Ziel vernünftigerweise empfangsberechtigte Person übergeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kundschaft sorgt für erreichbare Kontaktpersonen. Erfolgloser Zustellversuch, Rücktransport oder zusätzliche Wartezeit kann Mehrkosten verursachen. Abhol- und Zustellnachweise können zur Vertragsabwicklung und Reklamationsklärung gespeichert werden.
12. Termine, Verkehr und höhere Gewalt
x25pronto plant bestätigte Aufträge mit angemessener kaufmännischer Sorgfalt. Verkehr, Wetter, Sperrungen, behördliche Massnahmen, Pannen, Unfälle, unrichtige Kundendaten oder andere nicht beherrschbare Ereignisse können zu Verzögerungen führen. Soweit möglich wird die Kundschaft informiert und eine sachgerechte Lösung abgestimmt.
13. Änderungen, Rücktritt und Anrechnung
Änderungen nach Bestätigung bedürfen der erneuten Prüfung. Ein kundenseitiger Rücktritt von einer verbindlich bestätigten und bezahlten Buchung ist ausschliesslich schriftlich per E-Mail an info@x25pronto.ch mitzuteilen. Die Mitteilung muss die zugehörige Bestellnummer beziehungsweise Buchungsnummer im Format X25-YYYYMMDD-##### sowie den Rücktrittsgrund enthalten. Für die freiwillige Anrechnung muss die Rücktritts-E-Mail vor der vereinbarten Abholzeit eingehen und die Transportleistung darf noch nicht begonnen haben.
Bei einem solchen kundenseitigen Rücktritt wird der bereits fakturierte Bruttotransportpreis nicht ausbezahlt oder auf das Zahlungsmittel zurückerstattet. Stattdessen kann er einmalig auf die nächste geeignete Fahrt desselben Kunden beziehungsweise desselben Kundenkontos angerechnet werden, sofern diese Ersatzfahrt innerhalb von vier Wochen ab Eingang der Rücktritts-E-Mail verbindlich gebucht und durchgeführt wird. Ein Mehrpreis der Ersatzfahrt ist zusätzlich geschuldet; ist die Ersatzfahrt günstiger, verfällt ein verbleibender Restbetrag mit Durchführung der Ersatzfahrt. Wird innerhalb der vier Wochen keine Ersatzfahrt genutzt, verfällt die Anrechnung ersatzlos und der bereits vereinnahmte Betrag verbleibt als vereinbarte Stornoentschädigung bei Management Consulting Mayr / x25pronto.
Nach Beginn der Transportleistung oder bei einer erst nach der vereinbarten Abholzeit eingehenden Rücktrittserklärung besteht kein Anspruch auf diese Anrechnung. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche sowie Fälle, in denen x25pronto eine verbindlich bestätigte Leistung selbst nicht erbringen kann und eine Rückabwicklung gesetzlich oder vertraglich geschuldet ist.
14. Haftung
x25pronto haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie zwingende Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus falschen Angaben oder ungeeigneter Verpackung ausgeschlossen. Erkennbare Schäden oder Abweichungen sind möglichst sofort, spätestens innerhalb der vertraglichen Reklamationsfrist, mit geeigneten Belegen zu melden.
15. Datenschutz und Kommunikation
Personendaten werden nach der Datenschutzerklärung bearbeitet. Vertragsbezogene Mitteilungen können elektronisch an die hinterlegten Kontaktdaten gesendet werden. Der AI Bot ist eine ergänzende Informationsfunktion und ersetzt keine verbindliche Auftragsbestätigung.
16. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wil SG. Zwingende Gerichtsstände und zwingende Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.